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Ratsinformationssystem
Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
Es wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschluss: Der Rat beschließt: Die Straße „Ahlter Feld“ in der Gemarkung Höver, Flur 1
mit den Flurstücken 1159/02(teilweise); 1160/02; 1161/03;1162/0; 1163/0; 1164/0; 1161/02; 1166/0 (teilweise); 396/03 (teilweise, im Bereich der Straße Ahlter Feld); 107/02; 109/01; 112/01 unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
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