Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2014 der Stadtentwässerung Sehnde sowie Entlastung der Betriebsleitung und Behandlung des Jahresergebnisses
Es wird ohne Aussprache abgestimmt.
Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
- Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Der Betriebsleitung wird die Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 68.266,45 € wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 551.779,13 € wird gem. § 24 Abs. 3 GemHKVO mit den gebildeten Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 383,00 € und der Restbetrag von 551.396,13 € den gebildeten Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
30 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |