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Auszug - Bebauungsplan Nr. 716 "Am Park" mit Örtlicher Bauvorschrift, 6. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 13
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Der Tagesordnungspunkt 4 wird zusammen mit dem Ortsrat Bolzum beraten. Der Tagesordnungspunkt 5 und 5.1 wird zusammen mit dem Ortsrat Wehmingen beraten. Die Tagesordnungspunkte 6 bis 10 werden zusammen mit dem Ortsrat Sehnde beraten.
2016/0361 Bebauungsplan Nr. 716 "Am Park" mit Örtlicher Bauvorschrift, 6. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0361 zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716Am Park mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde.

Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung und Bauaufsicht“ folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1), § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Es sind weder aus der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) BauGB noch nach § 4 (2) BauGB Eingaben eingegangen, über die ein Beschluss zu fassen ist. 

 

 

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716Am Park“ mit Örtlicher Bauvorschrift als Satzung und die Begründung dazu.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en