Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 5. Änderung, und 16. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach§ 4 (2) BauGB  

Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 7
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Der Tagesordnungspunkt 4 wird zusammen mit dem Ortsrat Bolzum beraten. Der Tagesordnungspunkt 5 und 5.1 wird zusammen mit dem Ortsrat Wehmingen beraten. Die Tagesordnungspunkte 6 bis 10 werden zusammen mit dem Ortsrat Sehnde beraten.
2016/0364 Bebauungsplan 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 5. Änderung, und 16. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0364 zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301Gretenberger Straße / Ladeholzstraße im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde.

Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung und Bauaufsicht“ folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung sowie die             16. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en