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Auszug - Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligungnach § 4 (2) BauGB
Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0366 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde. Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung und Bauaufsicht“ folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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