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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) Hier: Teilstück der Straße "Wehmkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde zwischen den Straßen "Salzburg und "Triftstraße"
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0381 zur Widmung eines Teilstücks der Straße „Wehmkamp“ im Ortsteil Rethmarder Stadt Sehnde. Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung und Bauaufsicht“ folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt: Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird -gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Abstimmungsergebnis:
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