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Auszug - Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB undBeteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0366 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde. Nach Beratung fasst der Ortsrat Rethmar folgenden Beschluss: Beschluss: Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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