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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Poststraße" in Sehnde, Ortsteil Rethmar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0372 zur Einziehung einer Teilfläche der Straße „Poststraße“ in Sehnde Ortsteil Rethmar. Nach Beratung fasst der Ortsrat Rethmar folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 222/8 der Flur 6 Gemarkung Rethmar, derzeitig als Teilfläche der Verkehrsfläche der Poststraße zur Größe von 68 m², gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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