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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) Hier: Teilstück der Straße "Wehmkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde zwischen den Straßen "Salzburg und "Triftstraße"   

Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Gutshof"
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar
2016/0381 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Hier: Teilstück der Straße "Wehmkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde zwischen den Straßen "Salzburg und "Triftstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0381 zur Widmung eines Teilstückes der Straße „Wehmkamp“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde.

Nach Beratung fasst der Ortsrat Rethmar folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt: Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird -gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr  gewidmet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en