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Auszug - Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BaGB
Herr Kraft leitet ins Thema ein. Her Mazur erläutert die verkehrliche Beurteilung zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr.312 „Ortskern Neu“.
Nach Beratung fasst der Ortsrat Sehnde folgende Beschlüsse: Beschluss:
Beschluss zu einem Fußgängerüberweg: Es ist zu prüfen, ob eine Lichtsignalanlage (LSA) für Fußgänger/innen angeordnet werden kann.
Beschlüsse zum Bebauungsplan: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) sowie § 4 (1) und 4 (2) BauGB:
Bürger / Bürgerin, lfd. Nr. 1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt) - Schreiben vom 16.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von Bürger/in Nr. 1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung zur Querungshilfe wird nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 1, aha Abfallwirtschaft Region Hannover - Schreiben vom 21.06.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der aha Abfallwirtschaft der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 7, Deutsche Telekom Technik GmbH - Schreiben vom 03.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 9, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG - Schreiben vom 17.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Telefónica Deutschland Gruppe (E-Plus Mobilfunk) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 17, IHK Industrie- und Handelskammer Hannover - Schreiben vom 19.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Industrie- und Handelskammer Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben wird im „Mischgebiet (MI2)“ berücksichtigt. Im „Mischgebiet (MI1)“ sollen weiterhin Einzelhandelsbetriebe zulässig sein. Die Anregung zur Reduzierung der Verkaufsfläche wird dahingehend berücksichtigt, dass die Verkaufsfläche auf max. 1.350 m2 begrenzt wird. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 18, LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - Schreiben vom 06.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 23, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Schreiben vom 20.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 28 PLEdoc GmbH - Schreiben vom 21.06.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 29 Polizeidirektion Hannover - Schreiben vom 04.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Polizeidirektion Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 30 Region Hannover - Schreiben vom 21.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben wird im „Mischgebiet (MI2)“ berücksichtigt. Im „Mischgebiet (MI1)“ sollen weiterhin Einzelhandelsbetriebe zulässig sein. Die Anregung zur Reduzierung der Verkaufsfläche wird dahingehend berücksichtigt, dass die Verkaufsfläche auf max. 1.350 m2 begrenzt wird. Der Hinweis zur Klarstellung der textlichen Festsetzungen wird beachtet. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
TÖB, lfd. Nr. 38 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft - Schreiben vom 20.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem geänderten Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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