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Auszug - 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Kraft trägt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Vorlage vor.
Herr Brauns weist auf den Schreibfehler in der Anlage hinsichtlich der Einwohnerzahl für Haimar hin. Beschluss: folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ausgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis:
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