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Auszug - Antragsstellung zur Beibehaltung der Astrid-Lindgren-Grundschule als Schwerpunktschule bis zum 31.07.2024
Herr Bruns führt in die Vorlage ein.
Grundsätzlich fühlen sich alle Sehnder Grundschulen in der Lage, inklusive Schüler aufzunehmen. Vor dem Hintergrund der geplanten Baumaßnahmen in Höver und in Ilten und der damit verbundenen Einschränkungen in der Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit der Gebäude sollte die Stadt dennoch einen Antrag auf Beibehaltung einer Schwerpunktschule bis zum 31.07.2024 bei der Landesschulbehörde stellen. Schwerpunktschule soll weiterhin die Astrid-Lindgren-Grundschule sein.
Die in der Vorlage beschriebene Baumaßnahme an der Grundschule Höver umfasst den geplanten Erweiterungsbau an das bestehende Schulgebäude, welcher im Rahmen des Ganztagsbetriebes entstehen soll. Für die Grundschule Ilten ist noch nicht abschätzbar, ob und wann entsprechende Baumaßnahmen beginnen werden. Zunächst bedarf es einer internen Willensbildung bzgl. der Einführung einer Ganztagsschule oder der Beibehaltung des Hortes.
Herr W. Toboldt merkt an, dass die vorhandene Barrierefreiheit an den beiden Grundschulen Breite Straße und Rethmar ebenfalls in dem Antrag erwähnt und dargestellt werden sollte. Zudem betont er, dass für alle inklusiven Schüler zunächst die Schulbezirke gemäß der Sehnder Schulbezirkssatzung gelten. Für den Fall, dass die Schule einen barrierefreien Zugang sicherstellen kann, wird das Kind gemäß Schulbezirkssatzung an dieser Schule unterrichtet.
Beschluss:
b) Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung einen Antrag auf Beibehaltung der Astrid-Lindgren-Grundschule als Schwerpunktschule im Rahmen der Inklusion für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, Geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung bis zum 31.07.2024 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
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