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Auszug - 40. Änderung des Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Kraft leitet in das Thema anhand der vorliegenden Vorlage ein und erklärt besonders das Raumordnungsprogramm sowie Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planungen.
Herr Aufleger vom Büro NWP Planungsgesellschaft mbH erläutert die Planung und die Wesentlichen eingegangenen Äußerungen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Anfragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Aufleger und Herrn Kraft beantwortet.
Ortsratsmitglied Wilke-Rampenthal beantragt eine Unterbrechung der Sitzung, damit die Fraktionen beraten können.
Der Vorsitzende Olaf Kruse unterbricht die Sitzung von 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr zur Beratung der Fraktionen.
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Beschreibung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Im Teilbereich 3 nördlich von Dolgen soll ein Abstand von den Windenergieanlagen zum Wohngebiet von 1.000 m berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:7 Ja-Stimmen0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Beschlüsse 1 und 2 unter Berücksichtigung der vorstehenden Ergänzung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Beschluss: folgenden Beschluss zu fassen: l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis:
Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar tagt unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich allein weiter.
Ortsbürgermeister Haarstrich beantragt die Tagesordnung um Punkt 4 “Mitteilungen der Verwaltung“ und Punkt 5 “Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung zu erweitern.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen
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