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Auszug - Nutzungskonzept bei Ankauf des ehemaligen Bundessortenamtes
Bürgermeister Lehrke erläutert die Beratung im Verwaltungsausschuss und das dieses ein vorläufiges Nutzungskonzept ist. Ein endgültiges Nutzungskonzept wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend vorgelegt.
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Basis des vorgelegten Nutzungskonzeptes die Grunderwerbsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben fortzuführen und die Liegenschaft zu erwerben.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis des vorgelegten Nutzungskonzeptes die Grunderwerbsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben fortzuführen und die Liegenschaft zu erwerben.
Abstimmungsergebnis:
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