Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Kraft führt ins Thema ein. Herr Schmalenberger erläutert den Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften und stellt die Änderungen in den Festsetzungen, bei den Örtlichen Bauvorschriften und die Ergänzung bei den Hinweisen vor. Bei den Festsetzungen ist in den Teilbereichen WA 1, WA 4, WA 5.1 und WA 8 die Mindestgrundstücksgröße von 550 m² auf 600 m² angehoben worden. Bei den Örtlichen Bauvorschriften ist unter 3 „Dächer“, 3.1 „Dachform und Dachneigung“ in den Teilbereichen WA 3.1, WA 3.2 und WA 4 die Mindestdachneigung für die Hauptbaukörper von 25° auf 38° angehoben worden. Für Garagen, Carport und Nebenanlagen nach § 14 BauNVO in diesen Bereichen liegt die zulässige Dachneigung zwischen 25° und 48°, in den anderen Bereichen zwischen 25° und 42°. Ausgenommen von der Dachneigung sind Gründächer. Bei den Hinweisen ist unter 1.7 die Pflanzliste zu den Straßenbäumen um die kleinkronige Stadtlinde (Tilia cordata „Rancho“ und „Roelvo“) ergänzt worden. Der Ortsrat Rethmar hat den Änderungen und Ergänzungen zugestimmt und die Öffentliche Auslegung des Entwurfs mit den Änderungen und Ergänzungen empfohlen. Frau Groer erläutert die Abwägung. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0529 aufgeführt und den Änderungen aus der Tischvorlage, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und der Tischvorlage werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0529 und die Tischvorlage sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird mit den Änderungen zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
|