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Auszug - Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Kraft trägt den Sachverhalt vor.
Herr Schmalenberger weist auf die zusätzlichen möglichen Verkehrsanbindungen hin.
Frau Groer stellt den Entwurf Bebauungsplan Vorwerks Garten vor und geht auf die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Fragen der Ortsratsmitglieder werden abschließend beantwortet.
Nach ausführlicher Beratung empfiehlt der Ortsrat Rethmar den Beschlussvorschlag mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:
- Textliche Festsetzungen Nr. 3 Mindestgrundstücksgröße: Die Mindestgrundstücksgröße für die Teilbereiche WA 1, WA 4, WA 5.1 und WA 8 soll auf 600 m² angehoben werden. Damit ist die textliche Festsetzung unter Nr. 3 (Mindestgrundstücksgröße) entbehrlich und wird gestrichen. - Örtliche Bauvorschriften Nr. 3 Dächer: Dachform und Dachneigung sind an die aus der BV “Backhausfeld“ anzupassen. Die Änderungen betreffen die Dachneigung der Hauptbaukörper sowie die Dachneigung von Garagen, Carports und Nebenanlagen nach § 14 BauNVO. - Hinweise Pflanzliste Nr. 1.7 Sonstige Straßenbäume: soll wie beim B-Plan „Backhausfeld“ unter Nr. 1.7 (Sonstige Straßenbäume) um die kleinkronigen Stadtlinden Tilia cordata "Rancho" sowie Tilia cordata "Roelvo" ergänzt werden.
Beschluss: a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse.
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0529 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0529 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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