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Auszug - Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Kraft trägt zur Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde vor. In der Papierfassung der Beschlussvorlage 2017/0216 fehlt die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, die als Tischvorlage nachgereicht wurde. Gegenüber der vorgelegten Fassung ergeben sich folgende Änderungen: -die Pflanzlisten werden unter Hinweise aufgeführt -bei WA* in der Planzeichenerklärung ist der Bezug zur textlichen Festsetzung 8.3 statt 9.3
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ortsrat folgenden Beschluss:
Beschluss: a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1.Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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