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Auszug - 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Sehnde-Ost" hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss
Beschluss: § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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