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Auszug - Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 21:01 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2019/0589 Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB. Anschließend berichtet Herr Kraft aus der Beratung des Ortsrates Rethmar in der Sitzung am 28.10.2019. Der Ortsrat Rethmar empfiehlt folgende Ergänzung des Abwägungsvorschlags zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung:

Im Zuge der Erschließung wird diese bis zum Mittellandkanal mit einer entsprechenden Einspeisestelle hergestellt. Ausreichende Entnahmestellen werden im Verlauf der Leitung vorgesehen.

 

Außerdem empfiehlt der Ortsrat Rethmar folgende Änderungen bei den Festsetzungen und den Örtlichen Bauvorschriften:

1. Bei der textlichen Festsetzung Nr. 2 Höhe baulicher Anlagen ist unter Nr. 2.1 Firsthöhe bei max. ein Vollgeschoss die Firsthöhe von 10,5 m (WA 3.1, WA 3.2 und WA 4) aufzunehmen.

2. In der Planzeichnung ist die Firsthöhe für das WA 5.1 auf 9,5 m zu reduzieren.

3. Bei den Örtlichen Bauvorschriften ist die Mindestdachneigung bei WA 7, WA 8 und WA 9 auf 27° zu senken. Daraus ergeben sich folgende Dachneigungen für die WA-Gebiete:

38° - 48°: WA 1, WA 2, WA 5.1, WA 5.2 und WA 6

38° - 56°: WA 3.1, WA 3.2 und WA 4

27° - 48°: WA 7, WA 8 und WA 9

 

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt schließt sich den Empfehlungen des Ortsrates Rethmar an.

 

Aufgrund der Änderungen ist eine erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und eine erneute Beteiligung nach § 4 (2) BauGB erforderlich. Die erneute Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB kann in Verbindung mit § 4a (3) BauGB als beschränkte Beteiligung durchgeführt werden. Bei der beschränkten Öffentlichen Auslegung und Beteiligung kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann gemäß § 4a (3) BauGB angemessen verkürzt werden.

 

Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgende Beschlüsse:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 aufgeführt mit Ergänzung, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 mit den Ergänzungen in 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit geänderten Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird zugestimmt. Die Begründung ist entsprechend den Beschlüssen zu ändern und zu ergänzen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en