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Auszug - Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB  

Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 12.1
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2019/0589-1 Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung
gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2019/0589
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 und Anlage 4a zur Beschlussvorlage 2019/0589-1 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 4a werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sowie Anlage 4a zur Beschlussvorlage 2019/0589-1 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit geänderten Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird zugestimmt. Die Begründung ist entsprechend zu ändern und zu ergänzen. Die öffentliche Auslegung gem.             § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen (§ 4a (3) Satz 1 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

 


Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en