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Auszug - Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Beschluss: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 und Anlage 4a zur Beschlussvorlage 2019/0589-1 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 4a werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sowie Anlage 4a zur Beschlussvorlage 2019/0589-1 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit geänderten Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird zugestimmt. Die Begründung ist entsprechend zu ändern und zu ergänzen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen (§ 4a (3) Satz 1 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
Abstimmungsergebnis:
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