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Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Energieversorgung Sehnde GmbH; hier: Beauftragung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste hat die Beschlussvorlage Nr. 2020/0826 beraten und den Beschlussvorschlag um die Beauftragung der Abschlussprüfung 2020 der EVS ergänzt.
Nach § 11 Abs. 2 Buchstabe i) des Gesellschaftsvertrages der EVS bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
Frau Benecke lässt anschließend über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss:
Der Finanzausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt dem Rat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen. Darüber hinaus wird entsprechend des Aufsichtsratsbeschlusses die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStubbe Treuhand GmbH (Düsseldorf) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zum angebotenen Preis von 12.750,00 € beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
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