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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0826
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
Sachverhalt:Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) vom 15.08.2018 legt fest, dass von der jeweiligen Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehören auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) und damit auch alle im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zu fassende Beschlüsse.
Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der EVS für Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss der EVS auch einer Weisung des Rates bedarf.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der EVS sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 der EVS einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat der EVS hat am 26.08.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
Die regulatorische Eigenkapitalquote der Netzsparten wurde mit Vorlage des Jahresabschlusses überprüft und liegt in der Sparte Strom-Netz über 40% und in der Sparte Gas-Netz unter 40%. Gem. § 11 Nr. 2 Buchstabe d des Gesellschaftsvertrages erfolgt somit aus der Sparte Strom-Netz eine Vollausschüttung. Alle weiteren Sparten sollen zu 70% ausgeschüttet werden.
Ermittlung der auszuschüttenden Beträge
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der EVS, dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2019 - Gewinn- und Verlustrechnung 2019 - Anhang zum Jahresabschluss 2019 - Lagebericht 2019
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