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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Peiner Straße" in Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Absicht der Einziehung-
Beschluss: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 84/4 der Flur 3, Gemarkung Sehnde, als Teilstück der Straße „Peiner Straße“ zur Größe von insgesamt ca. 15 qm, derzeit Verkehrsfläche der Straße „Peiner Straße“, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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