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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V. mit § 60 NKomVG Verpflichtung der Ratsmitglieder
Bürgermeister Kruse weist die Mitglieder des Rates nach § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Danach verpflichtet er gem. § 60 NKomVG die Ratsmitglieder ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. |