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Auszug - Bebauungsplan Nr. 508 "Siedlung Hohenfels" und Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Herr Kraft trägt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Beschlussvorlage vor und geht detailliert auf die Anlage 2 der “Abwägungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ ein.
Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft beantwortet.
Der Ortsrat stimmt über die Abwägungen zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung und dem Satzungsbeschluss gemeinsam ab.
Beschluss a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschluss-vorschläge in der Anlagen 2 werden beschlossen. Die Anlagen 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung und die Begründung dazu.
Abstimmungsergebnis:
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