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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 "Bosenkamp-West" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Frau Gerasch trägt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Beschlussvorlage vor und geht detailliert auf die Anlage 2 der “Abwägungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ ein.
Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Frau Gerasch beantwortet.
Der Ortsrat stimmt über die Abwägungen zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und dem Satzungsbeschluss gemeinsam ab.
Beschluss: a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu der Eingabe aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0024 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0024 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp-West“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung dazu.
Abstimmungsergebnis:
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