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Auszug - Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungsverordnung hier: Beschluss der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) Beratung desStraßenverzeichnisses
Ortsbürgermeister Haarstrich trägt den Sachverhalt vor.
Beschluss: b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 2 und 5 zu fassen: f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:
Beschlüsse: 1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt. 3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt. 5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
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