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Auszug - Von der Stadt Sehnde zu besetzende Stellen in Unternehmen, Zweckverbänden sowie Verbänden und Vereinen  

Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 15.1
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen nach der 3G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer*in einen Nachweis mit, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Alternativ können Sie auch einen Antigen-Schnelltest (maximal 24- Stunden alt)oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Auf dem Schulgelände und in den Gebäuden besteht Maskenpflicht (FFP2-/OP Maske).
2021/0010-1 Von der Stadt Sehnde zu besetzende Stellen in Unternehmen, Zweckverbänden sowie Verbänden und Vereinen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0010
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde werden für die aufgeführten Unternehmen, Zweckverbände sowie anderen Verbänden und Vereinen benannt:

 

I. Unternehmen

 

1. KSG Hannover GmbH

 

 Gesellschafterversammlung

 

Nach § 12 (2) des Gesellschaftsvertrages richtet sich das Stimmrecht nach den Geschäftsanteilen. Jedes Mitglied hat je 50 € Geschäftsanteil eine Stimme.

Die Stimmen werden von einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Stadt

ausgeübt.

___________________________________________________________

 

Vertreter der Stadt:    Wolfgang Toboldt

Stellvertreter:          Konrad Haarstrich

______________________________________________________________

 

2. Wasserverband Nordhannover

 

a) Verbandsversammlung

 

 § 5 der Satzung lautet:

 

Die Verbandsversammlung besteht neben der Hauptverwaltungsbeamtin, dem Hauptverwaltungsbeamten aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Verbandsmit-glieder. Diese werden bei kommunalen Verbandsmitgliedern von dem jeweiligen Hauptorgan der Verbandsmitglieder bestimmt. Sie müssen für das Hauptorgan der kommunalen Körperschaft wählbar sei. Die übrigen Verbandsmitglieder entsenden jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter. Die Verbandsmitglieder entsenden je angefangene 3.ooo Einheiten der "Bemessungszahl" einen Vertreter bzw. eine Vertreterin sin die Verbandsversammlung. Dabei soll Bedacht darauf genommen werden, dass die Vertreter/innen in betreuten Ortsteilen ihren Wohnsitz haben. Jeder Vertreter bzw. jede Vertreterin hat eine Stimme, die Stimmen müssen einheitlich abgegeben werden.

 

Die Bemessungszahl ist aus der Summe der mit Wasser versorgten Einwohner von 1o % der von der Kanalreinigung erfassten Einwohner des jeweiligen Verbandsgliedes zu ermitteln.

 

 Danach stehen der Stadt Sehnde für die Verbandsversammlung zwei Sitze  

       zu.

 Hinsichtlich der Kanalreinigung werden alle Ortsteile betreut.

 Mit Wasser werden vom Verband nur die Ortsteile Bilm und Höver versorgt.

 

__________________________________________________________

 

 Vertreter-inn/en der Stadt:

 

 1. Bürgermeister

 

 2. Elisabeth Schärling         Stellvertreter:  Christoph Schemschat

 

 __________________________________________________________

 

b) Verbandsausschuss

 

Die Beisitzerinnen und Beisitzer des Verbandsausschusses werden aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt. Der Stadt Sehnde steht ein Sitz zu

 ______________________________________________________________

 

 Vertreter der Stadt:   Elisabeth Schärling

       Stellvertreter:     .  .. Christoph Schemschat

 

3. Infrastruktur Sehnde GmbH

 

a) Gesellschaftsversammlung

 

Die Stadt Sehnde ist alleinige Gesellschafterin. Für die Gesellschafter-versammlung gem

§ 15 ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu entsenden.

 

______________________________________________________________

 

 Vertreter der Stadt: Sepher Sardar Amiri  Stellvertreterin: Gisela Neuse

______________________________________________________________

 

b) Aufsichtsrat

 

Gem. § 10 des Gesellschaftsvertrages der Gem besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Nach § 138 NKomVG muss der Bürgermeister dazu zählen.

 

Vertreter/-innen der Stadt:

 

1. rgermeister

 

2.  Heike Benecke

 

3. Oke Fedders

 

4. Bernd Ostermeyer

 

5. Edgar Bäkermann

 

6. Wolfgang Toboldt

 

7. nter Pöser

 

______________________________________________________________

 

4.   Stadtwerke Sehnde GmbH

 

a) Gesellschafterversammlung

Die Stadt Sehnde ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Sehnde GmbH. Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages bestimmt der Rat der Stadt Sehnde eine/n weisungsgebundenen Vertreter/-in.

 

______________________________________________________________

 

 Vertreter: Axel Friehe            Stellvertreterin: Gisela Neuse

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b) Aufsichtsrat

 

Gem. § 8 des Gesellschaftervertrages setzt sich der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern, die von der Stadt, als alleiniger Gesellschafterin entsandt werden, und dem hauptamtlichen Bürgermeister zusammen.

 

Vertreter/-innen der Stadt:

 

1. rgermeister

 

2.  Ralf Marotzke

 

3.  Bernd Ostermeyer

 

4.  Konrad Haarstrich

 

5. Wolgang Toboldt

 

6. Max Digwa

 

.7. Jan Ralf Pfalzer

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5. Energieversorgung Sehnde GmbH  

 

Die Stadt ist nicht Gesellschafterin der Energieversorgung GmbH, sondern sie

ist nur mittelbar über die Stadtwerke, deren alleinige Gesellschafterin sie

allerdings ist, beteiligt. Die Stadtwerke GmbH entsendet eine/n Vertreter/in in

die Gesellschafterversammlung Energieversorgung GmbH. Der /die Vertreter/-

in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH wird angewiesen,

die nachfolgend vom Rat gewählte/n Vertreter/-inne/n für die

Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Energieversorgung GmbH

zu benennen.

 

a) Gesellschafterversammlung

 

Vertreter/in der Stadt: Gisela Neuse   Stellvertreterin: Elisabeth Schärling.......

 

 

 

b) Aufsichtsrat

Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Energieversorgung GmbH

besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke GmbH 5

Mitglieder entsendet. Über die oben geschilderte Vorgehensweise könnten 5

Mitglieder vom Rat benannt werden. Da der Rat nicht direkt entsendet, findet §

138 Abs. 2 NKomVG keine Anwendung, d.h. der Bürgermeister ist nicht kraft

Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Wegen der Bedeutung der Gesellschaft für

die Stadt wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu benennen.

______________________________________________________________

Vertreter/-innen der Stadt:

 

1. Bürgermeister

 

2. Nils Wilke-Rampenthal

 

3. Holger Gutzeit

 

4. Helmut Süß

 

5. Christoph Schemschat..

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II. Zweckverbände

 

1. Unterhaltungsverband "Fuhse-Aue-Erse"

 

a) Verbandsversammlung

 

Nach § 10 der Satzung besteht die Verbandsversammlung aus allen Mitgliedern des Verbandes. Jedes Mitglied entsendet einen Vertreter.

 

 Es ist daher 1 Vertreter der Stadt und 1 Stellvertreter zu benennen.

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 Vertreter/-innen der Stadt:

 

 1. Holger Gutzeit             Stellvertreter: Edgar Bäkermann.

 

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b) Verbandsvorstand:

 

Nach § 13 besteht der Vorstand aus 25 Mitgliedern, sowie aus 25 stellvertretenden Vorstandsmitgliedern die von der Verbandsversammlung zu wählen sind. Die Stadt Sehnde kann 2 Mitglieder und 2 Stellvertreter für den Vorstand vorschlagen. Die Stellvertretung ist persönlich und bei der Wahl vorzuschlagen.

 __________________________________________________________

 

 Vertreter/-in der Stadt: .....................   Stellvertreter/-in: .........................

 

       1. Axel Friehe       Holger Gutzeit

 

       2. Edgar Bäkermann       Helmut Süß

 ___________________________________________________________

 

2. Unterhaltungsverband "Wietze"

 

Verbandsversammlung

 

Gem. § 18 der Satzung sind die Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung wie folgt vertreten:

 

Wasser- und Bodenverbände    mit je 1 Vertreter/in

Städte- und Gemeinden     mit je 1 Vertreter/in

?

Darüber hinaus können weitere Vertreter/innen wie folgt bestellt werden:

bei mehr als 1o.ooo ha Verbandsfläche   1 Vertreter/in

bei mehr als 1o.ooo Einwohner im

Verbandsgebiet        1 Vertreter/innen

 

bei mehr als 3o.ooo Einwohner im

Verbandsgebiet        2 Vertreter/innen

Eigentümer von Grundstücken und Anlagen   1 Vertreter/in

 

Bei 1.289 ha beitragspflichtiger Verbandsfläche sowie 2.400 Einwohner/-innen im Verbandsgebiet stehen der Stadt Sehnde in der Verbandsversammlung

1 Sitz zu.

__________________________________________________________

 

Vertreter der Stadt: Elisabeth Schärling...Stellvertreter: Helmut Süß

 

3. Unterhaltungsverband "Mittlere Leine"

 

Verbandsversammlung

 

Gem. § 18 der Satzung bestimmt jedes Mitglied einen Stimmführer oder eine Stimmführerin und dessen Stellvertreter oder deren Stellvertreterin für die Verbandsversammlung. Die Stimmführer stehen dem Unterhaltungsverband auch als Schaubeauftragte für die Gewässerschauen zur Verfügung.

r jede angefangene 511,29 € (1.ooo,-- DM) Beitrag des zuletzt beschlossenen Haushalts erhält ein Mitglied eine Stimme. Keines der Mitglieder hat mehr als 2/5 aller Stimmen.

 

Danach steht der Stadt Sehnde 1 Sitz in der Verbandsversammlung zu.

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Vertreter der Stadt: Oke Fedders     Stellvertreter: Helmut Süß

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4: Unterhaltungsverband "Untere Innerste"

 

Verbandsversammlung

 

Gem. § 18 ist jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, stimmberechtigt.

 

Jedes Mitglied hat für jede angefangene 255,64 €/Jahresbeitrag eine Stimme.

Danach steht der Stadt Sehnde ein Sitz in der Verbandsversammlung zu.

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Vertreter der Stadt: Bürgermeister        Stellvertreter:  Erste Stadträtin

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5.  Zweckverband Volkshochschule Ostkreis Hannover

 

a) Verbandsversammlung

 

Gem. § 5 der Satzung entsendet die Stadt Sehnde 3 Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung. Neben der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten sind Ratsmitglieder als Vertreter/-inn/en und Stellvertreter/-inn/en zu entsenden.

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 Vertreter/inn/en der Stadt:

 

 1. Bürgermeister

 

 2. Anna Marotzke      Stellvertreterin: Heike Benecke

 

 3. Wolfgang Toboldt   Stellvertreter: Dr. Silke Lesemann

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b) Verbandsausschuss

 

Der Verbandsausschuss besteht gem. § 8 der Satzung aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin und der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten bzw. der oder dem von ihr/ihm entsendeten Bediensteten der Verbandsmitglieder.

 

Die Vertreter/innen des Verbandsgliedes in der Verbandsversammlung benennen aus ihrer Mitte ein Mitglied für den Verbandsvorstand. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin für den Verhinderungsfall zu wählen.

__________________________________________________________

 

 Vertreter/innen der Stadt:

 

1. 1. Bürgermeister

 

 2. Vertreter: Wolfgang Toboldt   Stellvertreterin:Heike Benecke

 

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III. Andere Vereine und Verbände

 

1. Musikschule Ostkreis Hannover e.V.

 

a) Mitgliederversammlung

 

Nach § 6 der Satzung wählen die Räte der Mitgliedergemeinden aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode je 2 Vertreter/innen.

 

r jeden Vertreter bzw. jede Vertreterin ist ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin für den Verhinderungsfall zu wählen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nimmt an den Mitgliederversammlungen mit beratender Stimme teil.

 

__ Vertreter/-innen der Stadt:

 

 1. Daniela Gurkasch                Stellvertreterin:

 

 2. Ulrike Dohrs   ...                 Stellvertreterin: Anastasia Siegismund.

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b) Vorstand

 

Gem. § 7 der Satzung gehört ein/e Vertreter/in der Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung dem Vorstand an.

 

Die Räte der Mitgliedergemeinden bestimmen ihre Vertreter/ innen im Vorstand.

 

Außerdem gehören die Hauptverwaltungsbeamten/innen oder die von ihnen benannten Vertreter/innen dem Vorstand mit beratender Stimme an.

 

______________________________________________________________

 

Vertreter der Stadt: Nils Wilke-Rampenthal Stellvertreterin: Anastasia Siegismund

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2. Nieders. Städte- und Gemeindebund sowie Kreis- und Bezirksverbände

 

Die Mitgliedschaftsrechte bei der Mitgliederversammlung sowie den Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände werden von Vertreterinnen und Vertretern wahrgenommen. Zuständig für die Auswahl ist der Rat, weil die Wahrnehmung von Mitgliedsrechten nicht zur gesetzlichen Vertretung durch den Bürgermeister/in gem. § 85 Abs. 1 NKomVG gehört.

 

Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 4 Nr. 2 Satz 3 der Satzung bei Tagungen der Mitgliederversammlung auf zwei und bei Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände auf mind. zwei beschränkt. Wird mehr als ein Vertreter oder eine Vertreterin entsandt, muss der Hauptverwaltungsbeamte bzw. die Hauptverwaltungsbeamtin zu den Vertreterinnen und Vertretern gehören; das Mitglied bestimmt den Stimmführer bzw. die Stimmführerin.

 

Ein direktes Vorschlagsrecht für die Mitglieder der ständigen Ausschüsse besteht nicht, sie werden von den Bezirksverbänden gewählt.

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 Vertreter/-innen  der Stadt:

 

1. 1. Bürgermeister

 

 2. Vertreter: Ralf Marotzke   Stellvertreterin: Gisela Neuse

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Abstimmungsergebnis:

35

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en