Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Ortsratsmitglied Klaus-Walter Digwa darf zu diesem TOP gemäß § 41 NKomVG nicht beratend oder entscheidend mitwirken. Er hält sich in dem für die Zuhörer*innen bestimmten Teil des Beratungsraumes auf.
Es sind somit 6 stimmberechtigte Ortsratsmitglieder anwesend.
Herr Kraft führt in das Thema anhand der vorliegenden Beschlussvorlage ein.
Frau Gerasch erläutert die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.
Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) BauGB sowie nach § 4 (1) und 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung), sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 4, zur Beschlussvorlage 2021/0029 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0029 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 213 „Nördlich Osterkamp” als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
|