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Auszug - Bebauungsplan Nr. 508 "Siedlung Hohenfels" und Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
G. Kraft trägt die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels“ und zur Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB vor. E. Schärling stellt den Antrag, das Klageverfahren abzuwarten. B. Ostermeyer beantrag eine Unterbrechung der Sitzung. Der Unterbrechung wird stattgegeben. Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen. Nach Wiedereintritt in die Sitzung, stellt die Verwaltung klar, dass die Region Hannover aufgrund eines negativen Bescheides beklagt wurde. Durch die Auffstellung des Bebauungsplans ist sie nicht entschädigungspflichtig.
Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgende Beschlüsse:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung und die ergänzte Begründung dazu.
Abstimmungsergebnis:
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