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Auszug - Bebauungsplan Nr. 508 "Siedlung Hohenfels" und Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 7.1
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 19:56 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet für Gäste nach der 2G-Regel statt. Bitte bringen Sie einen Nachweis mit, dass Sie geimpft oder genesen sind. Auf dem Schulgelände und in den Gebäuden besteht Maskenpflicht, bitte tragen Sie einen Mund-Nasenschutz (FFP2 oder OP Maske).
2021/0924-1 Bebauungsplan Nr. 508 "Siedlung Hohenfels" und Erhaltungssatzung nach
§ 172 (1) Nr. 1 BauGB im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0924
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

G. Kraft trägt die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 508 Siedlung Hohenfels und zur Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB vor.

E. Schärling stellt den Antrag, das Klageverfahren abzuwarten. B. Ostermeyer beantrag eine Unterbrechung der Sitzung. Der Unterbrechung wird stattgegeben. Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.

Nach Wiedereintritt in die Sitzung, stellt die Verwaltung klar, dass die Region Hannover aufgrund eines negativen Bescheides beklagt wurde. Durch die Auffstellung des Bebauungsplans ist sie nicht entschädigungspflichtig.

 

Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgende Beschlüsse:

 


Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung und die ergänzte Begründung dazu.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en