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Auszug - Bebauungsplan Nr. 508 "Siedlung Hohenfels" und Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Herr Wolfgang Ostermeyer ist zu diesem Punkt nicht anwesend. Beschluss: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung und die ergänzte Begründung dazu.
Abstimmungsergebnis:
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