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Auszug - Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber*innen und Flüchtlinge
Beschluss: wie folgt zu ergänzen: Für weitere Gemeinschaftsunterkünfte wird der Tagessatz für jede Unterkunft gemäß der für diese Unterkunft entstehenden Kosten für Miete oder Logis zzgl. Neben- oder Betriebskosten und ggf. anfallender Kosten für Verpflegung individuell festgesetzt. Die Berechnung des Tagessatzes bezieht sich auf 360 Tage/Jahr=30 Tage/Monat.
Abstimmungsergebnis:
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