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Auszug - Bebauungsplan Nr. 154 "Am Peiner Wege Nord", OT Dolgen, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Herr Kraft trägt ausführlich den Sachverhalt vor.
Der Ortsrat tritt in die Diskussion.
Ortsbürgermeister Haarstrich regt an, dass, sollte es zu einer Bebauung des Bolzplatzes an der Turnhalle kommen, die Eingrünung auf der nicht befahrbaren und nicht genutzten Straße vom Hagenburgring zur Südstraße gemacht wird, damit der Bolzplatz und die Übungsfläche für den Sportverein erhalten bleiben.
Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich unterbricht die Sitzung von 18:34 Uhr bis 18:36 Uhr für Fragen der Zuhörenden zu diesem Thema.
Die Fragen werden von Herrn Kraft beantwortet.
Es wird nach Vorlage abgestimmt.
Beschluss: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch die freie Landschaft, im Süden durch den Peiner Weg und im Westen durch die vorhandene Wohnbebauung an der Friedenstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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