Auszug - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2019 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Herr Wissmann stellt das Jahresergebnis der Stadtentwässerung Sehnde vor.
Die Betriebsabrechnungen 2018 – 2021 werden nachgeholt. Ab 2024 wird sich aus heutiger Sicht eine Gebührenanpassung ergeben.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse wie folgt zu fassen:
- Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 109.886,00 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |