Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan Nr. 733 "Schnedebruch Nord", OT Ilten, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
B. Gerasch erörtert die Einordnung des Bebauungsplans Nr. 733 in Bezug auf die vorangegangene 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 715 und stellt den Antrag eine Empfehlung zum Aufstellungsbeschluss auszusprechen. G. Kraft erläutert die Diskrepanz zwischen Bergrecht und Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Änderungen fußen aus den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss: Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen, Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch gewerbliche Bauflächen bzw. die Kalihalde begrenzt. Im Osten grenzt der Lehrter Bach an den Geltungsbereich. Östlich des Lehrter Baches beginnt das Stadtgebiet von Lehrte. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Abstimmungsergebnis:
|