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Auszug - Bebauungsplan Nr. 733 "Schnedebruch Nord", OT Ilten, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen, Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch gewerbliche Bauflächen bzw. die Kalihalde begrenzt. Im Osten grenzt der Lehrter Bach an den Geltungsbereich. Östlich des Lehrter Baches beginnt das Stadtgebiet von Lehrte. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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