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Auszug - Bebauungsplan Nr.505 "Buchenkamp Süd", 1. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
G. Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2021/0925 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften.
Bürgermeisterin M. Vorholt hat um 18:10 Uhr die Sitzung unterbrochen. Die Öffentlichkeit hat die Gelegenheit genutzt und Fragen zum Tagesordnungspunkt 4 gestellt. G. Kraft hat alle Fragen beantwortet.
Um 18:36 Uhr wird die Ortsratssitzung wieder aufgenommen.
Nach eingehender Erörterung hat der Ortsrat folgende Prüfaufträge bzw. Empfehlungen an die Verwaltung:
Nach Beratung fasst der Ortsrat Wehmingen folgenden Beschluss:
Außerdem fasst der Ortsrat Wehmingen zum Verfahren zur Veräußerung des ehemaligen Spielplatzes folgenden Beschluss:
Im Rahmen der Eigenentwicklung von Wehmingen soll Bauinteressenten aus Wehmingen und deren Angehörigen der Vorrang beim Kauf eingeräumt werden.
Außerdem Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, den folgenden
Beschluss: Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp Süd“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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