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Auszug - Bebauungsplan Nr. 365 "Südtorfeld West", OT Sehnde, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
G. Kraft erläutert den Sachverhalt zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0189 zum Bebauungsplan Nr. 365 „Südtorfeld West“. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.365 „Südtorfeld Süd“ kann sich der Geltungsbereich ändern. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen dem Wirtschaftsweg als Verlängerung der Straße „Südtorfeld“ in westlicher Richtung, der „Nordstraße“ im Osten, der Straße „Am Ahrenberge“ und der dort angrenzenden Bebauung im Süden sowie der Bahnstrecke Lehrte-Hildesheim im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 365 „Südtorfeld West“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
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