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Auszug - Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde  

Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2022/0210 Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Verwaltung trägt mit einer Präsentation zum Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde vor. S. Linde von entera erläutert die Gebührenkalkulation, u. a. was zur Berechnung der Gebühren berücksichtigt wurde. Fragen zum Friedhofsentwicklungskonzept und zur Gebührenkalkulation, werden von der Verwaltung und S. Linde beantwortet.

 

Aus der Beratung zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 geht hervor, dass die Höhe der Gebühr für eine Nutzung der Kapelle bei den bisherigen 370,00 € bleiben soll. Es wird folgender Antrag zur Gebühr für die Nutzung von Kapellen gestellt:

r die Benutzung von Kapellen wird eine Gebühr in Höhe von 370,00 € erhoben. Dem Antrag stimmen beide Fachausschüsse zu.

 

Die Differenz, die sich aus den höheren Kosten für die Unterhaltung und Sanierung der Kapellen gegenüber der erhobenen Gebühr für die Benutzung der Kapellen ergibt, soll aus dem Ansatz zur Unterhaltung von Gebäuden bezahlt werden.

 

Die Verwaltung weist daraufhin, dass unter § 5 „Beisetzungen und Einebnungen“ Absatz 3 sich gegenüber der vorliegenden Beschlussvorlage 2022/0210 der Text geändert hat. Entsprechend der Präsentation ist „… dem Erwerb des Nutzungsrechtes …“ zu streichen und durch „… Erteilung einer Grabmalgenehmigung ...“ zu ersetzen. Daraus ergibt sich folgender Wortlaut:

§ 5 Beisetzungen und Einebnungen

(3) Für die Einebnung von Grabstellen werden folgende Gebühren mit der Erteilung einer Grabmalgenehmigung erhoben: ….

Des Weiteren wird der Antrag gestellt, den Punkt 2 aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Hier wird auf dem Beschluss zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0212 verwiesen, der den Punkt zwei des Beschlussvorschlages beinhaltet.

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde wird mit den Änderungen zur Erhebung der Gebühr für Nutzung der Kapellen in Höhe von 370,00 € und mit der Streichung der Worte „… dem Erwerb des Nutzungsrechtes …“ und Ersetzung durch die Worte „… Erteilung einer Grabmalgenehmigung …“ zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en