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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0210
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen.
b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen.
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss d) zu fassen.
d) Der Rat beschließt:
Sachverhalt:Auf der Grundlage der Vorlagen 2021/0992 und 0992-1 "Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen 1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten 2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes 3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten 4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen"
fasste der Rat am 29.09.2021 einstimmig folgende Beschlüsse, auf deren Grundlage die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Sehnde erfolgte:
1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt. 2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG) 2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG) 3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG) 4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG) 5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG) 6. Garten der Sternenkinder (SWG) 7. Mensch und Tier (UWG) werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt. 3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden: 1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30) 2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35) 3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38) 4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40)
Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt. 4. Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation einbeziehen. 5. Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen. Herstellung eines weiteren Friedhofseingangs im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen. 6. Sargwahlgräber (SWG) für Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre - Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne - Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit - Größen: 0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m, 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m - bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m: Stele optional, keine Einfassung bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m: der Stele und Stein optional, keine Einfassung - Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten 7. Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die geplante Gebührenkalkulation aufnehmen.
Der Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde liegen folgende Grundsätze zu Grunde:
Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten der Einrichtungen sind durch das Gebührenaufkommen zu decken, dürfen diese jedoch nicht überschreiten.
Die erhobenen Friedhofsgebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Träger und Nutzern stehen. Unterschiede der Nutzung sind in der Gebührenhöhe entsprechend ausgewogen abzubilden.
Im Verhältnis der Nutzer untereinander sind bei etwa gleichem Umfang der Nutzung etwa gleich hohe Gebühren zu entrichten. Unterschiedliche Nutzungen sind in der Gebührenhöhe abzubilden. „Die Friedhofsgebührenkalkulation basiert auf dem Umlageverfahren, so dass die Gebühreneinnahmen aus dem Verkauf von Nutzungsrechten eines Jahres die laufenden Kosten (Pflege- und Instandhaltungskosten der Friedhofanlage) decken; es werden keine Rückstellungen gebildet.“ (vgl. Anlage 1, Seite 5)
Diese Übersichttabelle ist der Anlage 1, Seite 8, entnommen:
Hieraus geht hervor, dass insgesamt 18% der Friedhofsflächen nicht in die Gebührenkalkulation der Friedhöfe einfließen.
850,36 € für eine Urne sowie 1.822,21 € für einen Sarg (vgl. Anlage 1, Seite 8).
Zu dieser Grundgebühr wird dann bei der jeweiligen Grabarten ein Grabarten-spezfischer Pflegezuschlag und bei den neuen Grabarten noch die Erstellungskosten aufaddiert. In der Anlage 3 sind die Details der Gebühren aktuell und der Gebühren neu, einschließlich der 3 Bausteine der Gebührenermittlung, dargestellt. Die Summe der Einzelbausteine wurde dann gerundet (vgl. dazu auch Anlage 1, Seite 14).
Stellt man dann noch die jährlichen Nutzungszahlen der Kapellennutzung der städtischen Friedhöfe von 2015-2021 zusammen, zeigt sich, dass über den weiteren Umgang (Sanierung/Kapellenschließung/Abriss) mit den Kapellen zeitnah nachgedacht werden muss.
Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, dass die Politik der Verwaltung den Auftrag erteilt, den zukünftigen Umgang mit den Friedhofskapellen vor dem Hintergrund der geringen Nutzungszahlen und den anstehenden Sanierungsarbeiten an den verschiedenen Kapellen (vgl. auch Beschlussvorlage Nr. 2022/0212 Sanierungskonzept Kapellen) zu konkretisieren und Gespräche mit nicht städtischen Trägern von Kapellen zur Bereitstellung für Trauerfeiern führt.
Es sollte das Schema der Arbeitszeiterfassung und das Buchungssystem neu strukturiert werden. „Es wird empfohlen, das Leistungsverzeichnis aller relevanten (gärtnerischen) Pflege- und Dienstleistungen zu aktualisieren.“ (vgl. Anlage 1, Seite 19). Danach sollte eine Aktualisierung der Gebühren erfolgen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die neue Gebührensatzung zum 01.01.2026 durch eine detailliertere, Sehnde spezifischeren Datenerfassung anzupassen.
Parallel zur Neufassung der Gebührensatzung der Friedhöfe wird in der Beschlussvorlage 2022/0209 "Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen, hier: Neufassung der Friedhofsatzung der Stadt Sehnde" behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1_entera – Gebührenkalkulation Friedhöfe Anlage 2_Entwurf Gebührensatzung Friedhöfe Anlage 3_Gegenüberstellung Gebühren aktuell - neu
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