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Vorlage - 2022/0210-1
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt: Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage 2 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: § 5 Beisetzungen und Einebnungen (3) Für die Einebnung von Grabstellen werden folgende Gebühren mit der Erteilung einer Grabmalgenehmigung erhoben: …. § 7 Benutzung von Friedhofseinrichtungen Für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben: 1.1 Kapellennutzung 370 €
Sachverhalt:In gemeinsamer Sitzung am 08.11.2022 empfehlen der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste:
Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage 2 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: § 5 Beisetzungen und Einebnungen (3) Für die Einebnung von Grabstellen werden folgende Gebühren mit der Erteilung einer Grabmalgenehmigung (statt dem Erwerb des Nutzungsrechtes) erhoben: …. § 7 Benutzung von Friedhofseinrichtungen Für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben: 1.1 Kapellennutzung 370 € (statt 940 €)
Die Differenz zwischen der ermittelten kostendeckenden Gebühr für die Kapellennutzung in Höhe von 940 € zu der beschlossenen in Höhe von 370 € = 570 € x 80 durchschnittliche Kapellennutzung/Jahr = 45.600 € geht zu Lasten des allgemeinen städtischen Haushalts.
Der Punkt 2 des Beschlussvorschlages aus Beschlussvorlage Nr. 2022/0210
soll mit Verweis auf den Beschlussvorschlag zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0212 „Sanierungskonzept Kapellen“ gestrichen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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