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Auszug - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2026   

Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 8
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Beim Betreten des Rathauses bis zur Einnahme des Sitzplatzes ist eine medizinische Maske zu tragen (FFP- oder OP-Maske). Nach Einnahme des Sitzplatzes kann die Maske abgenommen werden.
2022/0221 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann stellt den Haushaltsplan 2023 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2026 vor.

Nach ausführlicher Beratung beantragt der Fachausschuss die Verschiebung des Ausbaus der Gerhard-Hauptmann-Straße vom HH-Jahr 2023 auf das HH-Jahr 2025.

 


Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat mit der Verschiebung des Ausbaus der Gerhard-Hauptmann-Straße von 2023 auf 2025 die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 und der Stellenplan 2023 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in den der Beschlussvorlage 2022/0221 beigefügten Fassungen werden gem. § 27 und 28 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Die Haushaltssatzung 2023 ist nachrichtlich beigefügt.
  2. Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellten Investitionsplan 2023r den Bereich Abwasser in Höhe von 6.316.900 € wird zugestimmt.
  3. Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,25 €/cbm.
    Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt unverändert 3,55 €/cbm.
  4. Die bisher gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en