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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0221
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2023 für den Eigenbetrieb – Stadtentwässerung Sehnde – mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Außerdem ist der Investitionsplan 2023 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 beigefügt. Der Investitionsplan ist gem. § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt worden und bedarf der Zustimmung des Rates. Die von der Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover geforderte Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2023 ist rechtlich nicht erforderlich. Auf Wunsch der Kommunalaufsicht wird die Haushaltssatzung 2023 ausschließlich nachrichtlich beigefügt. Der Frischwasserverbrauch und der damit verbundene Ertrag aus der Abwassermenge wird nach heutiger Schätzung im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2022 um 8.900 cbm auf 1.068.900 cbm steigen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurde die Prognose der zu veranlagenden versiegelten Flächen um 47.505 qm auf 1.938.335 qm erhöht. Die Schmutzwassergebühr muss nach heutiger Planung in 2024 angepasst werden, weshalb in 2023 die seit 2017 gültige Gebührenhöhe von 3,55 €/cbm bestehen bleibt. Nach der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung wird es auf Grund der ausgewiesenen Fehlbeträge in den Folgejahren zu Gebührenanpassungen bzw. -erhöhungen kommen müssen, wenngleich diese für 2023 noch nicht umgesetzt werden kann. Dies resultiert vor allem daraus, dass etwaige Rückstellungen aufgebraucht wurden und somit im Ergebnishaushalt kein Ausgleich mehr erzielt werden kann. Die Gesamtsumme der Erträge beläuft sich auf 5.568.700 € und die der Aufwendungen 6.057.300 €. Folglich ist der Haushalt 2023 nicht ausgeglichen. Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt, das nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag zu entrichten ist. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2023 steigt gegenüber dem Planansatz 2022 um 775.200 € auf 4.968.600 €. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 7 der Anlage „Haushaltsplan 2023“ zu dieser Beschlussvorlage im Einzelnen aufgeführt. Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2023 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben worden. Sie sind auf Seite 6 der Anlage „Haushaltsplan 2023“ erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Planansätze 2022 im Hinblick auf Abweichungen zum voraussichtlichen Ergebnis 2022 nicht überarbeitet wurden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Haushaltsplan 2023 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche Haushaltssatzung
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