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Vorlage - 2022/0221-1  

Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2022/0221
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Investitonsplan StEW 2023 - neu

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu b) zu fassen.

b)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 und der Stellenplan 2023 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in den der Beschlussvorlage 2022/0221-1 beigefügten Fassungen werden gem. § 27 und 28 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Die Haushaltssatzung 2023 ist nachrichtlich beigefügt.
  2. Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellten Investitionsplan 2023 für den Bereich Abwasser in Höhe von 5.293.500 € wird zugestimmt.
  3. Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,25 €/cbm.
    Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt unverändert 3,55 €/cbm.
  4. Die bisher gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.

 

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Sachverhalt:

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Sehnde beraten und empfohlen, im Investitionsplan die Baumaßnahme „Sanierung der Abwasserkanäle in der Gerhart-Hauptmann-Straße in Bolzum“ in Höhe von 1.023.400 € von 2023 in das Finanzplanungsjahr 2024 zu verschieben. Nach Rücksprache mit der Stadtwerke Sehnde GmbH, die die Maßnahme durchführen wird, bestehen aus technischer Sicht gegen die Verschiebung der Baumaßnahme keine Bedenken.

Die Gesamtinvestitionssumme für das Haushaltsjahr 2023 verringert sich damit von 6.316.900 € auf nun 5.293.500 €. Der angepasste Investitionsplan ist dieser Nachtrags-Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Aufwendungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Auszahlungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

 

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Anlage/n:

- Investitionsplan Stadtentwässerung 2023 - neu

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Investitonsplan StEW 2023 - neu (166 KB)    
Stammbaum:
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