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Auszug - Verzicht auf die Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse der Jahre 2015 bis 2020  

Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 10.1
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Das Tragen einer FFP- oder med. Maske bis zur Einnahme des Sitzplatzes wird empfohlen
2023/0242-1 Verzicht auf die Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse der Jahre 2015 bis 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2023/0242
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

1. Gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG wird von der Aufstellung konsolidierter       Gesamtabschlüsse nach § 128 Abs. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2020 abgesehen.

2. Gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG wird von der Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2021 verzichtet.

3. Die Vertreter*innen der Stadt Sehnde in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften einschließlich der Tochtergesellschaft werden angewiesen, auf eine zeitnahe Zurverfügungstellung der entsprechenden Konsolidierungsdaten zur Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse ab dem Haushaltsjahr 2021 hinzuwirken.

 

 


Abstimmungsergebnis:

26

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en