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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Vorsteher-Rust-Straße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
Beschluss: Der Rat beschließt eine Teilfläche des Flurstücks 14/25 der Flur 15 zur Größe von insgesamt ca. 695 m² und eine Teilfläche des Flurstücks 38/2 der Flur 16 zur Größe von ca. 3 m² als Teilstücke der „Vorsteher-Rust-Straße“, Gemarkung Sehnde, derzeit Verkehrsfläche der „Vorsteher-Rust-Straße“, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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