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Auszug - Abschluss einer neuen Vereinbarung nach § 1 Abs. 4 des Niedersächsischen Statistikgesetzes (NStatG) zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zwischen der Stadt Sehnde und der Region Hannover
G. Kraft erläutert die geänderte Rechtsgrundlage zur Erstellung eines Mietspiegels. Aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage ist eine neue Vereinbarung mit der Region Hannover zu schließen.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die anliegende Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gem. §§ 558 c, d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 1 Abs. 4 Niedersächsisches Statistikgesetzes (NStatG) sowie zur Datennutzung für die Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II und § 35 SGB XII. Die Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung qualifizierter Mietspiegel ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
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