Auszug - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Der Inhalt der Beschlussvorlage Nr. 2024/0402 wird ebenfalls von Frau Scholz vorgestellt. Nach einem kurzen Informationsaustausch folgt folgender Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse wie folgt zu fassen.
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
- Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.313,13 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
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Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |