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Auszug - 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern", Gemarkung Evern, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
B. Gerasch stellt den Sachverhalt dar. Aufgrund der geänderten Rechtslage empfiehlt die Stadtverwaltung, das Verfahren der 40. Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 einzustellen. Im 3. Entwurf der 5. Änderung des RROP ist der für die 50. Änderung des FNP vorgeschlagene Geltungsbereich lediglich als Vorsorgegebiet für die Windenergie dargestellt. Damit wäre nach aktueller Rechtslage dort die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zulässig.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 50. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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