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Auszug - Änderung der Feuerwehrgebührensatzung
Vorsitzender Choitz stellt 2 Anträge auf redaktionelle Änderung der Änderungssatzung.
1) In Artikel 1 heißt es: 2) Umbenennung des ersten Doppelbuchstabens in ba)
Nach kurzer Aussprache wird festgestellt, dass der erste Antrag zur Klarstellung des Satzungstextes erforderlich ist. Hierüber wird abgestimmt. Bzgl. des zweiten Antrags wird festgestellt, dass es sich bei der Nummerierung um eine 1:1 Wiedergabe des Gesetzestextes des NBrandSchG handelt. Herr Choitz zieht seinen Antrag daraufhin zurück.
Beschluss: a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) mit folgender Ergänzung:
Abstimmungsergebnis:
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